'MPU', 'mpu', '', '<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;"><strong>Was ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung?</strong> <br />Wenn die Fahrerlaubnis-Behörde Zweifel an der Fahreignung eines Fahrzeugführer hat, kann sie die seit dem 1.1.1999 geltende Fahrerlaubnis-Verordnung in Betracht ziehen.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;"><img src="/images/stories/verschieden/Unfall.jpg" border="0" alt="" width="261" height="200" style="float: right;" />Diese Fahrerlaubnis-Verordnung sieht vor, dass sich der Fahrzeugführer in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen muss, so fern er seine Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;"><strong>Wann wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung nötig?</strong><br />Häufigster Anlass einer Begutachtung sind Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;">Bei erstmaliger Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille oder nach wiederholter Trunkenheit am Steuer, aber auch andere Einflüsse, wie z.B. der Wunsch nach einer vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis oder besondere Anforderungen für Berufskraftfahrer kann von der Fahrerlaubnis-Behörde zum Anlass genommen werden, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu fordern.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;"><strong>Wer führt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durch?<br /></strong>Für die Durchführung der MPU ist der Verkehrsmedizinische Dienst zuständig. Die Eignungsfragen, die der Fahrzeugführer beantworten muss, werden von der Fahrerlaubnis-Behörde festgelegt. Die dazugehörige Untersuchung, ist stets anlassbezogen. Letztlich entscheidet dann auch die Fahrerlaubnisbehörde über die Fahreignung in eigener Verantwortung. Sie zieht hierbei das Gutachten des Verkehrsmedizinischen Dienst als Entscheidungshilfe heran.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;"><strong>Wie ist der Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung?<br /></strong>Der wesentliche Ablauf der drei bis vierstündigen Untersuchung ist wie folgt.</span><br /><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;">Anmeldung und Information Persönliche Daten Reaktionstest Blutentnahme (bei Alkohol-Fragestellung) Haaranalyse oder Urinkontrolle (bei Drogen-Fragestellung) Medizinische Untersuchung (wie beim Hausarzt) Verkehrspsychologisches Gespräch (z.B. zum Vorfall)</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;"><strong>Tipps:<br /></strong>Zwar kann der Führerschein-Antrag drei Monate vor Sperrfrist-Ende gestellt werden, jedoch ist es sinnvoll, sich schon am Anfang der Sperrfrist nach Informations- und Schulungsmöglichkeiten zu erkundigen, z.B. durch eine kostenlose Informationsveranstaltung oder eine Führerschein-Beratung. Ferner besteht die</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;">freie Wahl der Begutachtungsstelle. Es wird innerhalb weniger Tage nach Eingang der gesetzlich festgelegten Untersuchungsgebühr  ein Untersuchungstermin vergeben.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;">Für die Untersuchung selbst ist wichtig, ausgeruht zum Termin zu kommen, evtl. vorhandene Arzt- oder Klinikberichte mitzubringen und sich vor allen Dingen vorher nicht durch "Stammtischparolen" verunsichern zu lassen.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;">Das Untersuchungsergebnis wird ausschließlich an den Begutachtungs-Klienten geschickt. Nach Vorlage des Gutachtens bei der Fahrerlaubnis-Behörde entscheidet diese dann über den Führerschein-Antrag.</span></p>\r\n<p><span style="color: #000080; font-family: verdana,geneva; font-size: small;">Da, wie schon erwähnt, der Anlass und die Fragestellung zur MPU ganz unterschiedlich ausfallen, kann man auch nicht sagen, wie eine MPU am besten bestanden werden kann, bzw. ein positives Gutachten zu bekommen ist. Im Bereich einer Suchtmittelstraftat, kann man allerdings sagen, dass es wichtig ist, dass der Betroffene, beim psychologischen Gespräch, glaubhaft und nachvollziehbar nachweist, dass er sich mit sich selbst und seinem Verhalten kritisch auseinandergesetzt hat oder dieses im Rahmen einer Selbsthilfegruppe noch tut. Wichtig ist auch, dass der Betroffene ehrlich über seine früheren Trinkgewohnheiten spricht. Ein Persönlichkeitsbild abzugeben, in dem man sich als Pechvogel bzw. die vorangegangene Situation als unglücklich bezeichnet oder sogar anderen dafür die Schuld gibt, ist weniger Hilfreich. Vielmehr wird gerade im Bezug auf Alkohol darauf geschaut, in wieweit es möglich ist, dass der Betroffene in Zukunft wieder straffällig wird. Wenn der Psychologe erkennen kann, dass eine Änderung im Trinkverhalten stattgefunden hat, gibt es gute Chanen ein positives Gutachten zu bekommen. Es reicht allerdings nicht, nur Gründe für ein Fehlverhalten anzugeben, sondern der Betroffene muss auch nachvollziehbar erkennen lassen, dass es ausgeschlossen ist, das aus den angegebenen Gründen wieder eine Straftat hervorgeht. Wer z.B. als Grund "Probleme in einer Beziehung" angibt, muss auch erklären können, warum Suchtmittelkonsum keine Lösung bringt und glaubhaft erklären, dass der erwähnte Grund nicht wieder zu einer Straftat führen wird. Da reicht es allerdings auch nicht, wenn man erklärt, dass die Beziehung nun beendet ist.